Komm mit
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KOMM MIT
gemeinnützige Gesellschaft für internationale Jugend-, Sport- und Kulturbegegnungen mbH
Hinweis zur Gender Formulierung: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.
1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie KOMM MIT den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer KOMM MIT-Veranstaltung verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von KOMM MIT zustande. Diese bedarf keiner Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte KOMM MIT-Veranstaltung enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist KOMM MIT an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung vornehmen.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung/Listen mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht.
1.3. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die KOMM MIT-Turnierregeln und diese allgemeinen Reisebedingungen.
2.1. Mit der Anmeldung wird die Mannschaftsmeldegebühr in Höhe von € 150,- fällig.
2.2. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch KOMM MIT eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu leisten. Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig. Die Beträge für An- und Restzahlung sowie ggf. Stornierung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung. Die Zahlungen erfolgen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmer.
2.3. Bei kurzfristigen Buchungen (ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) wird der gesamte Teilnehmerpreis fällig.
2.4. Bei Nichteinhaltung des Restzahlungstermins kann KOMM MIT nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom bestehenden Buchungsvertrag zurücktreten und als Entschädigung Rücktrittgebühren nach Ziffer 5.3 verlangen. Die Aushändigung der letzten Informationen erfolgt erst nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
2.5. Zur Absicherung der Teilnehmergelder hat KOMM MIT eine Insolvenzversicherung bei der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG abgeschlossen. Ein Sicherungsschein im Sinne des § 651r BGB befindet sich auf der Rückseite der Buchungsbestätigung.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus Leistungsbeschreibungen (z. B. Turnierübersicht, Katalog, Einzelausschreibung) und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Unterkunftswünsche und Zimmerreservierungen werden nicht zugesichert.
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von KOMM MIT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
4.2. KOMM MIT behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Mehrwertsteuer, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren), einer Änderung der für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse oder der Erhöhung der Kosten aufgrund neuer Auflagen für die Veranstaltung/Reise wie folgt zu ändern: Erhöhen sich beispielsweise die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, kann KOMM MIT den Teilnehmerpreis wie folgt erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann KOMM MIT den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann KOMM MIT pro Teilnehmer verlangen. Werden KOMM MIT gegenüber die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Abgaben wie z. B. Hafen- oder Flughafengebühren erhöht, kann KOMM MIT den Teilnehmerpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung des Wechselkurses kann der Teilnehmerpreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Gesamtleistung für KOMM MIT verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und Fahrtantritt mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für KOMM MIT nicht vorhersehbar waren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Fahrtantritt zulässig.
4.3. Von Leistungsänderungen wird KOMM MIT Sie, soweit möglich, unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht nur geringfügig sind, z. B. bei einer Preiserhöhung von mehr als 5%.
5.1. Es ist möglich, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei KOMM MIT. Die Veranstaltungsrücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
5.2. Tritt ein Teilnehmer/Mitreisender zurück oder wird die Reise zur Veranstaltung aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht angetreten, die von KOMM MIT nicht zu vertreten sind, kann KOMM MIT angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
5.3. Folgende Kosten sind beim Rücktritt (auch einzelner Personen) von der Veranstaltung in der Regel zu zahlen:
bis 60 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn: 10,- EUR pro Person
vom 59. bis zum 31. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn: 20% des Teilnehmerpreises (pro Person)
vom 30. bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn: 40% des Teilnehmerpreises (pro Person)
ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Teilnehmerpreises (pro Person) – bei Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnehmerpreises (pro Person)
5.4. Auf Nachfrage nimmt KOMM MIT, soweit durchführbar, Änderungen der Buchungsbestätigung (Nachbuchungen, Umbuchungen o. ä.) vor. Bei Änderungen in den letzten 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich KOMM MIT vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR/Teilnehmer pro Vorgang zu verlangen.
5.5. Stornierungen einzelner Personen können den Verlust von Rabatten/Paketpreisen für den Verein bedeuten.
5.6. KOMM MIT empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.1. KOMM MIT kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch KOMM MIT nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt KOMM MIT den Vertrag auf, so behält KOMM MIT den Anspruch auf den Teilnahmepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der ersparten Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.
6.2. KOMM MIT kann bei Nichterreichen gewisser Mindestteilnehmerzahlen bei einer Veranstaltung bis 21 Tage vor Reiseantritt von der Veranstaltung zurücktreten (Zugang beim Reisenden). KOMM MIT informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten entweder ein Alternativ-Angebot oder, falls dies nicht möglich oder gewünscht ist, den gezahlten Reisepreis zurück.
7.1. Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die teilnehmende Mannschaft oder einzelne Teilnehmer als auch KOMM MIT den Vertrag kündigen. KOMM MIT zahlt den eingezahlten Preis zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.2. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
7.3. Fallen während der gebuchten Veranstaltung einzelne Programmpunkte oder Spiele wetterbedingt aus, besteht kein Anspruch auf Wiederholung oder Entschädigung. In diesem Fall wird gemäß den Turnierregeln verfahren.
8.1. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerpreis (pro Person) beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten. Für alle gegen KOMM MIT gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerpreises (pro Person und Veranstaltung) beschränkt.
8.2. KOMM MIT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Ausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden (z. B. Ausflüge; Rundfahrten, Besuch von Parks und sonstigen Freizeiteinrichtungen). KOMM MIT haftet generell nicht bei höherer Gewalt.
8.3. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmer und Mitreisenden selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten haftet KOMM MIT nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. KOMM MIT empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
8.4. Jeder Teilnehmer/Mitreisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel und Störungen sind den KOMM MIT-Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen, KOMM MIT empfiehlt die Schriftform. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an die KOMM MIT-Zentrale in Bonn (Adresse s. u.). Kommt ein Teilnehmer/Mitreisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
8.5. KOMM MIT-Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
8.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei KOMM MIT geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
Es obliegt dem Anmelder, dass sämtliche Teilnehmer während des gesamten Aufenthalts der Veranstaltung versichert sind. KOMM MIT übernimmt keine Haftung bei Krankheiten, Verletzungen, Diebstahl und Vandalismus. KOMM MIT bietet als Service für die teilnehmenden Vereine die Möglichkeit zum Abschluss einer sinnvollen Veranstaltungsversicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Gepäck- und Rücktrittsversicherung) an. Genaue Informationen erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreise- und Durchreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen. Kontaktdaten finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de. Teilnehmer/Mitreisende sind selbst dafür verantwortlich, den unterschiedlichen Einreisebestimmungen zu entsprechen. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers/Mitreisenden. Bitte erkundigen Sie sich, ob für Ihre Reise zu einer KOMM MIT-Veranstaltung im Ausland ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Teilnehmer/Mitreisende, die keine EU Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zudem meist ein Visum für das jeweilige Zielland, ggf. auch für die Transitländer. Wir empfehlen, ein solches mindestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.
11.1. Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, geschützt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle weiteren Informationen zu dem genauen Umgang mit Ihren Daten finden sie unter www.komm-mit.com/de/datenschutz/. Oder Sie kontaktieren uns schriftlich oder telefonisch, dann lassen wir Ihnen unseren Datenschutzhinweis gerne auch per Post oder Email zukommen.
11.2. Wir weisen darauf hin, dass während jeder KOMM MIT-Veranstaltung Fotos und Videos erstellt werden. Fotografien sowie Videos von Mannschaften, Spiel- oder Jubelszenen oder Mitreisenden, die von KOMM MIT-Fotografen oder KOMM MIT-Mitarbeitern gemacht werden, sollen gegebenenfalls zur Veröffentlichung auf unserer Homepage, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder sonstigen Medien (Presse, Flyern, Bannern, Bildern, Displays, DVD, etc.) genutzt werden. Wenn Sie oder Mitreisende nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten oder eine Veröffentlichung nicht wünschen, informieren Sie bitte KOMM MIT im Vorfeld oder am Ankunftstag das Turnierbüro. Für Minderjährige ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Veranstaltungsbesucher dürfen Bild- und Videoaufnahmen der KOMM MIT-Veranstaltung ausschließlich zum privaten Gebrauch anfertigen.
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.2. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise. In manchen Ländern kann es gelegentlich zu Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung kommen.
12.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn. Verträge unterliegen deutschem Recht.
12.4. Alle Angaben in den Produktbeschreibungen entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften.
12.5. Irrtümer und technische Änderungen bleiben vorbehalten!
12.6. Mit der Veröffentlichung neuer Produktdarstellungen/Preise verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Veranstaltungen und Termine ihre Gültigkeit.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für:
KOMM MIT
gemeinnützige Gesellschaft für internationale Jugend-, Sport- und Kulturbegegnungen mbH
Geschäftsführer: Markus Egyptien, Florian Heuschmid, Philipp Reinartz
Pützchens Chaussee 202 · 53229 Bonn/Deutschland
Handelsregister: Bonn HRB 6515, Amtsgericht Bonn